Die Kanzlei unterstützt deutsche und internationale Unternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Schuldner in Polen. Die Beratung umfasst die Prüfung der Anspruchsgrundlage, außergerichtliche Maßnahmen, Gerichtsverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung.
Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
- eine polnische Gesellschaft zahlt Rechnungen nicht;
- der Schuldner bestreitet die Leistung oder erhebt Mängelvorwürfe;
- Verjährungsfristen müssen geprüft werden;
- eine Sicherung des Anspruchs kommt in Betracht;
- ein ausländischer Titel soll in Polen vollstreckt werden;
- nach einem Urteil ist die Vollstreckung durch einen polnischen Gerichtsvollzieher zu koordinieren.
Prüfung vor Einleitung des Verfahrens
Geprüft werden insbesondere Vertrag, Bestellungen, Rechnungen, Leistungsnachweise, Korrespondenz, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Verjährung. Eine Rechnung allein beweist die zugrunde liegende Leistung nicht in jedem Fall. Ebenso wichtig ist die wirtschaftliche Einschätzung, ob eine spätere Vollstreckung realistisch erscheint.
Ablauf
- Prüfung der Unterlagen und der Erfolgsaussichten.
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung und gegebenenfalls Vergleichsverhandlungen.
- Einleitung des Verfahrens vor dem zuständigen polnischen Gericht.
- Prüfung von Sicherungsmaßnahmen.
- Zwangsvollstreckung durch einen polnischen Gerichtsvollzieher.
Benötigte Unterlagen
- Vertrag, Bestellung und allgemeine Geschäftsbedingungen;
- Rechnungen und Zustellungsnachweise;
- Abnahmeprotokolle, Liefernachweise oder andere Leistungsbelege;
- Korrespondenz mit dem Schuldner;
- Angaben zu Zahlungen und zum bekannten Vermögen.
Kosten und Kommunikation
Vor Mandatsannahme werden Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Gerichts- und Übersetzungskosten festgelegt. Die Kommunikation kann auf Deutsch oder Englisch erfolgen. Die Prüfung konzentriert sich nicht nur auf ein Urteil, sondern auf eine wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung.
